Emissionbetrachtung

Inwiefern geht das Arbeitsblatt DWA-A 102 auf Emissionen ein?

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) führte einen kombinierten Ansatz von Emissions- und Immissionskriterien für den Gewässerschutz ein. Die Richtlinie definiert Immissionskriterien („guter Zustand“); Emissionskriterien ergeben sich dagegen aus nationalen Regelungen (z.B. der Abwasserverordnung) oder anderen EU-Richtlinien (z.B. der Kommunalabwasserrichtlinie).

Für die Begrenzung von Emissionen aus Niederschlagswassereinleitungen gibt es bislang in Deutschland keine gesetzlichen Vorgaben. Diese Lücke füllt das neue Arbeitsblatt DWA-A 102.

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Worum geht es im Arbeitsblatt DWA-A 102 und wie ist es entstanden?

Seit Dezember 2020 liegt das Arbeitsblatt DWA-A 102 / BWK-A 3, Teil 1 und Teil 2, zur Einleitung von Niederschlagswasser aus Siedlungsgebieten in Oberflächengewässer vor.

Es entstand aus einer Kooperation der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) und der Bundesvereinigung der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturtechnik e.V. (BWK). Das neue Werk ersetzt ganz oder teilweise das bisherige Arbeitsblatt ATV-A 128 und das Merkblatt DWA-M 153, soweit es die Bedingungen für Einleitungen in Oberflächengewässer betrifft. Auch die BWK-Merkblätter M3 und M7 verlieren ihre Gültigkeit.

Was steht im Arbeitsblatt DWA-102 über Emissionen?

Das Arbeitsblatt DWA-A 102 / BWK-A 3, Teil 1 und 2 teilt das Niederschlagswasser in verschiedene Kategorien ein, je nachdem, von welcher Fläche es abfließt. Diese richten sich nach der zu erwartenden Verschmutzung des Niederschlagsabflusses:

  • Kategorie I: Unbelastetes, d.h. unverschmutztes Regenwasser, z.B. von Fuß- und Radwegen.
  • Kategorie II: Gering belastetes, d. h. leicht verschmutztes Regenwasser, z. B. von Dachflächen in Gewerbe- und Industriegebieten.
  • Kategorie III: Stark belastetes Niederschlagswasser, d.h. stark verschmutztes Regenwasser, z. B. von Flächen, auf denen Gülle, Mist oder Silage vorkommen.

Wasser aus Flächen der Kategorie I darf weiterhin unbehandelt in ein Oberflächengewässer fließen, während Wasser aus Flächen der Kategorien II und III vor der Einleitung behandelt werden muss.

Die InnoAqua®-Softwareprodukte helfen Ihnen bei der Auswahl und Dimensionierung geeigneter Behandlungsanlagen. Dies können z.B. Retentionsbodenfilter, Regenklärbecken oder auch dezentrale Regenwasserbehandlungsanlagen sein.

Passende Softwarelösungen

Folgende Software eignet sich für die Emissionsbetrachtung nach Arbeitsblatt DWA-A 102:

Wabe Bg

STORM

Bemessung einzelner Regenwasserbewirtschaftungsanlagen bis hin zu komplexen Entwässerungssystemen.

STORM ist eine Software für die Planung und Bemessung von Regenwasserbewirtschaftungs-Anlagen (RWB). Durch die Einbindung von Bemessungsregen (z.B. aus KOSTRA) lassen sich die die jeweiligen RWB-Anlagen einzeln vordimensionieren und dann als Gesamtsystem per Langzeitsimulation optimieren. Die Auswertung z.B. von Überlaufhäufigkeiten oder Wasserbilanzen erfolgt automatisch. Aus den Simulationsergebnissen können automatisch Berichte erstellt werden.

Seit 2021 bieten wir die neue STORM-Software-Generation an. Diese löst die langjährig erprobten STORM-Versionen STORM.RWB und STORM.XXL ab. Wesentliche Vorteile der neuen Software-Generation:

  • Komplett überarbeitete Benutzeroberfläche
  • Raumbezogenes Arbeiten durch QGIS-Integration
  • Datenbankbasierte Projektdatei (SQLite)
  • Konformität entsprechend dem neuen Arbeitsblatt DWA-A 102-2/-M 102-4
    (neue Entwicklungen werden nach Veröffentlichung eingearbeitet)

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Wabe

Flussgebiete

Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 schufen die EU-Länder eine Basis für eine einheitliche Wasserpolitik, mit dem Ziel Fließgewässer, Seen, Grundwasser und Meere zu schützen und sinnvoll zu bewirtschaften. Alle Mitgliedsstaaten bewirtschaften die Gewässer Flussgebiets-bezogen und einheitlich mit Hilfe von formal vorgegebenen und klar strukturierten Planungs- und Umsetzungs-Prozessen. Ziel ist die Erreichung eines qualitativ und mengenmäßig guten Zustands aller Gewässer und Grundwasser-Vorkommen bis aller spätestens 2027.

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